Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen Marzahn

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann nicht nur während eines Klinikaufenthalts – in der Regel von den behandelnden Ärzten oder vom Sozialdienst – als Anschlussheilbehandlung initiiert und beantragt werden. Denn auch ohne vorherigen stationären Aufenthalt kann eine Reha sinnvoll sein, wenn eine Erkrankung vor Ort und im Alltag nicht ausreichend behandelt werden kann.

Die Deutsche Rentenversicherung sieht Reha-Maßnahmen vor, wenn eine Person in ihrer Erwerbsfähigkeit „erheblich gefährdet oder bereits eingeschränkt ist“, was durch eine Erkrankung ebenso wie durch eine Behinderung bewirkt worden sein kann. Damit eine Reha förderfähig ist, muss durch sie die Gesundheit „voraussichtlich so weit wiederhergestellt oder zumindest stabilisiert werden, dass eine Erwerbstätigkeit zukünftig möglich ist“.

Der zuständige Kostenträger verlangt für die Bewilligung einen ärztlichen Nachweis über die Notwendigkeit einer Reha. Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit den entsprechenden Befunden und Formularen, wenn wir eine Reha in Ihrer individuellen Situation für empfehlenswert halten.